Warnung vor MMV Müller Medien Verlag

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Der MMV Müller Medien Verlag und sein Inhaber Thomas Müller, Mainzer Straße 75, 65189 Wiesbaden verschicken derzeit massenhaft Trickformulare an Selbständige und Gewerbetreibende, um diese in eine kostenpflichtige Abofalle für einen Eintrag auf der Website oeffentliches-branchenbuch.de zu locken. Die Masche mit den Trickformularen hat sich in den letzten Jahren größter Beliebtheit erfreut und scheint nach wie vor so erfolgreich zu sein, dass dieses Vorgehen immer mehr Nachahmer findet.

MMV Müller Medien Verlag und Thomas Müller

Als Absender der Trickformulare sind der MMV Müller Medien MVerlag mit seinem Inhaber Thomas Müller angegeben. Sitz des „Unternehmens“ soll dabei die Mainzer Straße 75 in 65189 Wiesbaden sein. Wer jedoch meint, Thomas Müller oder einen Mitarbeiter des MMV Medien Verlag anzutreffen, dürfte enttäuscht werden. Denn dort befindet sich vor allem ein Office Service, der also eingehende Post annimmt und weiterleitet. Eine sehr beliebte Vorgehensweise bei lichtscheuen Abofallenbetreibern.

Das Trickformular des MMV Müller Medien Verlag und Thomas Müller

Das verwendete Trickformular ähnelt sehr demjenigen der Regio Marketing GmbH, gegen die wir auch zahlreiche Mandanten erfolgreich vertreten haben. Das Trickformnular ist dick mit „Branchenbuch 2019/2020“ und dann dem jeweiligen Bundesland überschrieben. Auf der rechten Seite befindet sich ein angeblicher Strichcode, der aber mit Sicherheit blind ist. In der Mitte ist dann eine fett hervorgehobene Tabelle mit einigen voreingetragenen Angaben. Darüber befindet sich die Aufforderung, die Firmendaten zu überprüfen und ggfs. zu korrigieren bzw. zu ergänzen. Versteckt im Fließtext auf der rechten Seite befindet sich dann der Hinweis, dass die Monatsgebühr für den Eintrag 49 € zzgl. USt. beträgt. Unten im Kleingedruckten ist dann noch angegeben, dass die Mindestvertragslaufzeit zwei Jahre beträgt. Mit anderen Worten soll eine Unterschrift unter das Formular also einen Betrag von 1.399,44 € kosten.

Das Portal oeffentliches-branchenbuch.de

Der MMV Medien Verlag und Thomas Müller betreiben darüber hin aus das völlig unmaßgebliche Verzeichnis oeffentliches-branchenbuch.de. Dort stellt man sich selbst wie folgt dar:

„Kunden gewinnen! Durch einen Eintrag auf unserem Portal helfen wir Ihnen, neue Kunden zu gewinnen. Unser Service hilft dabei, dass Informationen im Internet nicht untergehen, sondern bei uns eingetragenen Firmen zugeordnet werden können. Nutzen Sie diese einmalige Möglichkeit der Internetpräsenz.“

Wir gehen davon aus, dass dieses Portal nicht geeignet ist, auch nur einen einzelnen neuen Kunden zu gewinnen.

Rechnung des MMV Medien Verlag

Unmittelbar nach Rücksendung des unterzeichneten Formulars folgt dann die Rechnung. Thomas Müller und sein MMV Medien Verlag Müller stellen dann das erste Vertragsjahr im Voraus in Rechnung. In den AGB findet sich auch noch eine gefährliche Regelung zur Vertragslaufzeit, denn dort heißt es:

„Soweit keine feste Laufzeit vereinbart ist, kann der Vertrag mit einer Frist von 12 Wochen zum Ende der vereinbarten anfänglichen Laufzeit schriftlich gekündigt werden; geschieht dies nicht, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 12 Wochen zum Ende der laufenden Vertragsperiode schriftlich gekündigt wird.“ 

Vorgehen gegen den MMV Medien Verlag und Thomas Müller

Haben Sie ein entsprechendes Trickformular erhalten? Wir empfehlen, dieses nicht zu unterschreiben. Vielmehr kann diese Zusendung einen Eingriff in Ihren gewerbebetrieb darstellen, so dass Ihnen ein Unterlassungsanspruch zustehen könnte. Hierzu beraten wir Sie gerne.

Haben Sie das Formular unterschrieben und eine Rechnung erhalten? Dann sind wir Ihnen gerne bei der Forderungsabwehr behilflich. Durch unsere Spezialiserung auf die Gebiete des MarkenrechtsWettbewerbsrechts und Urheberrechts sind wir den Kampf mit harten Bandagen gewohnt. Unsere Kanzlei hat in den letzten Jahren unzählige Mandanten vor solchen Forderungen bewahren können. Gerne beraten und vertreten wir Sie schnell, unkompliziert und bundesweit! Wir konnten bislang stets erreichen, dass der MMV Müller Medien Verlag seine Forderungen gegenüber unseren Mandanten storniert.

Unsere Schwerpunkte

Informieren Sie sich gerne über unsere Tätigkeiten im Markenrecht, Wettbewerbsrecht und IT-Recht. Unser Beratungsspektrum finden Sie auf den folgenden Seiten.

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