Warnung vor I. K. Mediendienst GmbH

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Daniel Loschelder
Anwalt für Markenrecht
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Warnung vor Abofalle der I.K. Mediendienst GmbH

Die I.K. Mediendienst GmbH, Friesenplatz 3, 50672 versucht derzeit mit einer besonders perfiden Masche, Freiberufler und Gewerbetreibende in eine Abofalle zu locken. Mittels eines Trickanrufs wird vorgegaukelt, dass bereits ein Vertrag über eine Eintragung in einem Internetregister firmendienst-portal.de, dov-portal.de oder mov-portal.de bestehen soll, dessen Daten nun nochmals bestätigt werden müssten. Lässt sich der Angerufene auf dieses Telefonat ein, wird unmittelbar darauf ein Fax oder eine Mail versandt. Auf dem so übersandten Formular soll dann nur ein Datenabgleich vorgenommen werden und dieses dann an die I.K. Mediendienst GmbH zurückgesandt werden. Sobald das Trickformular versendet worden ist, steckt der Betroffene in der Abofalle. Offenbar hängt ein weiteres Unternehemn mit der I.K. mediendienst GmbH zusammen, über das wir hier berichten:

http://www.ll-ip.com/aktuelles/mk-branchenfinder-muerside-kahraman

Rechnung der I.K. Mediendienst GmbH

Unmittelbar darauf folgt die Rechnung der I.K. Mediendienst GmbH. Hierbei handelt es sich um teils sehr hohe Beträge von über 1.000 €. Da die I.K. Mediendienst GmbH im Rhythmus von sechs Monaten Rechnungen versendet, kommen hier schnell einige tausend Euro zusammen, welche von dem Betroffenen eingefordert werden.

Inkasso durch Rechtsanwalt Andreas Welter Grevenbroich

Zahlt der Betroffene nicht, bekommt er Post von dem Kollegen Rechtsanwalt Andreas Welter, Braunsberger Straße 25, 41516 Grevenbroich. Rechtsanwalt Welter droht für den Fall einer Nichtzahlung mit der Einleitung gerichtlicher Schritte.

Abwehr der Forderungen der I.K. Mediendienst GmbH

Es muss immer überprüft werden, unter welchen konkreten Umständen etwaige Verträge und daraus resultierende Rechnungen zustande gekommen sind. Die Verträge und Rechnungen der I.K. Mediendienst GmbH jedenfalls sind angreifbar, da ihr Zustandekommen auf einer Täuschung beruht. Insofern sei jedem Betroffenen geraten, nicht vorschnell. zu zahlen, sondern die Forderung entsprechend abzuwehren. Unsere Kanzlei hat in den letzten Jahren unzählige Mandanten von den Machenschaften solcher Abofallenbetreiber befreit. Gerne bieten wir Ihnen hier unsere Expertise an und vertreten Sie schnell, effektiv und bundesweit. Schicken Sie uns gerne eine kurze Mail mit Ihrem Anliegen oder rufen Sie uns kurz an. Bislang konnten wir stets erreichen, dass der Gegner seine Fordrungen gegenüber unseren Mandanten storniert.

Unsere Schwerpunkte

Informieren Sie sich gerne über unsere Tätigkeiten im Markenrecht, Wettbewerbsrecht und IT-Recht. Unser Beratungsspektrum finden Sie auf den folgenden Seiten.

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