Vorsicht vor Medienconcept AG Zug und TOP Inkasso

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Daniel Loschelder
Anwalt für Markenrecht
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Die Medienconcept AG aus Zug in der Schweiz verunsichert derzeit zahlreiche Gewerbetreibende und Freiberufler sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland. Ausweislich des Handelsregisteramts ist Bruno Robert Baumgartner Geschäftsführer der Medienconcept AG. Theodor Lutz ist Mitglied des Verwaltungsrats. Dieses Unternehmen ist nicht zu verwechseln mit

Medien Concept Verlag Service / Limitimus SL

 

Die Masche der Medienconcept AG

Die Medienconcept AG ruft massenhaft Gewerbetreibende, Freiberufler und sonstige Geschäftsleute an. Hierbei handelt es sich meist um Adressaten, welche bereits in der Vergangenheit eine Online- oder Printanzeige in einem seriösen Magazin oder auf einer seriösen Website geschaltet haben. Der Anrufer der Medienconcept AG suggeriert dann am Telefon, dass er von eben diesem Verlag anrufe und für die nächste Ausgabe eine Druckfreigabe benötige. So oder so ähnlich berichten uns Mandanten von der Masche.

Man wollte die entsprechende Druckfreigabe per Fax übersenden die dann unterschrieben unmittelbar zurückgesendet werden soll.

Unmittelbar darauf erfolgt dann auch die Faxzusendung. Auf diesem Formular befindet sich eine deutsche Faxnummer, so dass der Adressat davon ausgeht, dass alles seine Richtigkeit habe.

Sendet man das unterschriebene Fax dann zurück, befindet man sich bereits in der Abofalle.

 

Kosten der Medienconcept AG: was tun?

Unmittelbar darauf übersendet die Medienconcept AG eine Rechnung (Faktura) genannt und berechnet einen Betrag von 719,50 EUR. Dieser Betrag soll zahlbar sein binnen 10 Tagen. Hinzu kommt, dass die Medienconcept AG diesen Betrag viermal innerhalb von zwei Jahren geltend machen wird, was insgesamt einen Betrag in Höhe von 2878,00 EUR bedeutet.

Ausweislich des Trickformulars der Medienconcept AG soll die angebliche Werbeanzeige in einem sogenannten „Bürgerinformatonsfolder“ erscheinen. In welcher Auflage und wo diese Veröffentlichung erfolgt, ist unklar. Klar ist jedoch, dass die damit erzielte „Werbung“ in keinem Verhältnis zu dem hierfür aufgerufenen Preis steht.

 

Inkasso durch TOP  Inkasso GmbH aus Luzern

Zahlt der Adressat die geltend gemachten Beträge nicht, schaltet die Medienconcept AG die Firma TOP Inkasso GmbH aus Luzern ein. Diese ist seit dem Jahre 2014 im Handelsregister von Luzern eingetragen. Die TOP Inkasso GmbH schlägt dann noch ihre Inkassogebühren auf den ohnehin zu zahlenden Betrag auf und macht diese nachdrücklich geltend.

 

Abwehr von Forderungen der Medienconcept AG und TOP Inkasso GmbH

Forderungen der Medienconcept AG und der TOP Inkaso GMbH lassen sich abwehren. Auch wenn solche Unternehmen gerne suggerieren, dass eine Pflicht zur Zahlung besteht, gibt es doch zahlreiche Ansatzpunkte um sich dagegen zur Wehr zu setzen. Unsere Kanzlei hat eine breite Expertise in der Abwehr solcher Forderungen, gerne sind wir Ihnen hierbei bundesweit behilflich.

Unsere Schwerpunkte

Informieren Sie sich gerne über unsere Tätigkeiten im Markenrecht, Wettbewerbsrecht und IT-Recht. Unser Beratungsspektrum finden Sie auf den folgenden Seiten.

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