Auszug aus unserem urheberrechtlichen Leistungsspektrum:
- Umfassende Beratung über die urheberrechtliche Schutzfähigkeit und den Schutzumfang
Ihres Urheberrechts oder Leistungsschutzrechts; - Rechtsverfolgung durch Berechtigungsanfragen und Abmahnung der Verletzer;
- Gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung urheberrechtlicher und
urheber-strafrechtlicher Ansprüche; - Verfassen von Lizenzverträgen über die Einräumung und Übertragung von Nutzungsrechten
URHEBERRECHT
Sie sind Künstler, Programmierer, Musiker, Architekt oder sonstiger Schöpfer künstlerischer Werke?
Dann sind Sie bei LL-ip richtig aufgehoben!
Namentlich Musik, Software oder im Internet veröffentlichte Bilder lassen sich ohne nennenswerten Aufwand beliebig oft und ohne Qualitätsverlust vervielfältigen. Plagiate finden sich jedoch auch außerhalb der Digitalisierung, wie Beispiele aus der Rechtsprechung zu Werken der Architektur, Möbel oder etwa des Modedesigns belegen.
Das Urheberrecht schützt daher künstlerische Leistungen ohne jeden Formalakt qua Schöpfung. LL-ip hilft Ihnen dabei, Ihre Rechte an Ihren Schöpfungen durchzusetzen, berät Sie umfassend bereits im Vorfeld von Verletzungsstreitigkeiten und erstellt für Sie maßgeschneiderte Lizenz-, Verlags-, Software- und Künstlerverträge.
VERTRÄGE UND LIZENZEN
Im Entertainment Law, das maßgeblich durch das Urheberrecht beeinflusst wird, entwirft und verhandelt LL-ip für Sie maßgescheniderte Lizenzverträge. LL-ip vertritt sowohl Rechteinhaber als auch Verwerter der Entertainmentbranche und unterstützt diese bei der optimalen Vermarktung ihrer Werke. Denn nur durch den Abschluss umfassender und weitsichtiger Lizenzverträge verhindern Sie nachfolgende Streitigkeiten über die Reichweite der eingeräumten Rechte und der damit verbundenen Pflichten.
ÄUSSERUNGS- UND PRESSERECHT
LL-ip berät zudem in den Bereichen des Äußerungsrechts und des Presserechts. LL-ip setzt wahlweise für seine Mandanten Gegendarstellungs-, Widerrufs- oder Schadensersatzansprüche durch oder verteidigt gegen rechtsgrundlose Ansprüche. Zu solchen widerstreitenden Interessen kommt es meist dann, wenn über gesellschaftliche oder politische Ereignisse in Presse, Fernsehen oder im Internet berichtet wird. Hier steht dann das Interesse der Journalisten oder Verleger der entsprechenden Medien dem Interesse entgegen, das ein von der Berichterstattung Betroffener an dem Schutz seines Persönlichkeitsrechts hat.
BILDRECHTE / FOTORECHTE
Immer häufiger wird die Jusrisprudenz durch die wachsenden Möglichkeiten des Internets vor neue Fragen der Rechtmäßigkeit der Verbreitung und Weitergabe von Bildern und Fotos gestellt. Urheberrechtsverletzung sind an der Tagesordnung und bedrohe nicht selten die Existenz der Fotografen und Künstler.
LL-ip setzt die Rechte von Urhebern gegen die von Ihnen mißbilligte Veröffentlichung von Bildern durch. Dabei stehen dem verletzten Urheber nicht nur Unterlassungs-, sondern insbesondere auch Schadensersatzansprüche zu. Diese werden dann im Wege einer fiktiven Lizenzgebühr berechnet. Sollten Sie eine Verletzung Ihrer Urheberrechte feststellen, ist möglichst unverzügliches Handeln geboten. LL-ip berät Sie hierzu umfassend und sorgt für die effektive Durchsetzung Ihrer Rechte.
FILESHARING
Ein in den Medien und der Öffentlichkeit kontrovers diskutiertes Thema sind Abmahnungen wegen der Nutzung von Internet-Tauschbörsen (Filesharing). Die Inhaber von Urheberrechten an Musik- und Filmwerken überwachen dabei die bekannten Peer-to-Peer Netzwerke und verfolgen vermeintliche Urheberrechtsverletzer mit Abmahnungen, Einstweiligen Verfügungen oder Klagen. Das Herunterladen bzw. Hochladen von urheberrechtliche geschützten Werken stellt häufig eine Verletzung des Urhebers dar, da die Werke ohne dessen Zustimmung vervielfältigt bzw. öffentlich zugänglich gemacht werden.
In diesem Bereich gibt es viele offene Rechtsfragen, die bislang noch nicht geklärt worden sind. Hierzu gehört insbesondere die Frage, wie weit die Haftung des Anschlussinhabers reicht. Aber auch sonst gibt es immer wieder Angriffpunkte, hinsichtlich derer sich die ausgesprochenen Abmahnungen der Rechteinhaber als unbegründet erweisen. Aufgrund der Tatsache, dass es sich dabei in der Regel um ein "Massengeschäft" handelt, wird häufig nicht sorgfältig recherchiert und Abmahnungen ungerechtfertigt ausgesprochen. LL-ip bietet hier individuelle Beratung und klärt über die Erfolgsaussichten der Gegenwehr auf. Wichtig ist jedenfalls, dass Sie eine ausgesprochene Abmahnung ernst nehmen und LL-ip unverzüglich kontaktieren. Hierzu stehen Ihnen unter der Rubrik "Soforthilfe bei Abmahnung" Informationen und ein Kontaktformular bereit.
LL-ip: Legal Solutions for Innovators.
Intellectual Property Law
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